Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) erlassen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren (Finanzschlichtungsstellenverordnung - FinSV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen. Die FinSV wird im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung künftig die außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher in weiten Teilen des Finanzbereichs regeln. Sie löst u.a. die bislang geltende Kapitalanlagenschlichtungsstellenverordnung ab, die zurzeit noch Grundlage des Verfahrens der Ombudstelle ist. Die FinSV gilt für alle in ihrem Anwendungsbereich tätigen Verbraucherschlichtungsstellen als lex specialis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das bereits im April dieses Jahres in Kraft getreten ist und die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher allgemein regelt. Die Ombudsstelle muss die neuen Vorgaben der FinSV bis spätestens zum 1.2.2017 umsetzen.