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Bei Meinungsverschiedenheiten zu deutschen Publikumsfonds (offene Fonds) oder Dienstleistungen von Fondsgesellschaften nach dem Investmentgesetz, können Sie sich als Privatanleger bzw. Verbraucher gern an uns wenden.

Bevor Sie ein Ombudsmannverfahren einleiten, sollten Sie jedoch versuchen, Ihr Anliegen in direktem Kontakt mit der betroffenen Gesellschaft zu klären. Viele Fragen können oft bereits auf diesem Weg gelöst werden.

Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie wie folgt vorgehen:

  • 1. Prüfen Sie vorab die Zuständigkeit der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI.
  • 2. Prüfen Sie vorab die Zulässigkeit Ihres Anliegens im Sinne der Verfahrensordnung.
  • 3. Schicken Sie uns Ihren schriftlichen Schlichtungsantrag und alle notwendigen Unterlagen per Post.