Ombudsstelle für Investmentfonds

Überblick

Die Ombudsstelle ist anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung.

Der BVI hat sie nach Maßgabe des § 14 Absatz 3 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) eingerichtet und mit zwei Schlichtern und einer Geschäftsstelle ausgestattet.

Die Ombudsstelle ist keine "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle" gemäß § 4 Absatz 2 VSBG

Das Bundesamt für Justiz hat sie mit Bescheid vom 30.1.2017 und Wirkung zum 1.2.2017 als private Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich anerkannt. Sie bearbeitet schwerpunktmäßig Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und ihren Mitgliedern über offene und geschlossene Fonds, Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis und das Depotgeschäft.

Die Ombudsstelle ist bereits seit 2011 aktiv.