Tätigkeitsbericht 2017 veröffentlicht

Die Ombudsstelle hat ihren Tätigkeitsbericht 2017 gemäß § 20 FinSV, § 4 VSBInfoV veröffentlicht. Verbraucherschlichtungsstellen sind gesetzlich verpflichtet, für jedes Kalenderjahr einen solchen Bericht bereits zum 1.2. des Folgejahres zu veröffentlichen. Die Ombudsstelle erstellt darüber hinaus einen Jahresbericht, der das Berichtsjahr insbesondere mit Blick auf die eingegangenen Schlichtungsanträge und die entsprechenden Schlichtungsergebnisse abschließend betrachtet. Der Jahresbericht erscheint regelmäßig nach Abschluss sämtlicher Ombudsverfahren eines Berichtsjahrs. Zum Tätigkeitsbericht 2017 geht es hier