

Investmentfonds sind ein Baustein der privaten Kapitalanlage und Altersvorsorge.
Viele Verbraucher vertrauen ihr Geld Fondsgesellschaften an, die es nach den Regeln des Investmentgesetzes als Treuhänder verwalten. Meinungsverschiedenheiten lassen sich dabei nicht immer vermeiden. Sie sollten aber einfach, schnell und kostengünstig gelöst werden können.
Zu diesem Zweck hat der deutsche Fondsverband BVI die Ombudsstelle für Investmentfonds eingerichtet. Verbraucher haben hier die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz von einem unabhängigen Schlichter außergerichtlich klären zu lassen.
Die Ombudsstelle ist für Streitigkeiten über deutsche offene Investmentfonds und Dienstleistungen von Fondsgesellschaften, z.B. aus dem Bereich Depotführung und Altersvorsorge-Verträge, zuständig. Das Verfahren zielt auf eine einvernehmliche Konfliktlösung.
Mehr über die Ombudsleute, das Büro der Ombudsstelle des BVI und die am Verfahren teilnehmenden Gesellschaften erfahren Sie in der Rubrik Ombudsstelle.
Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich gern an uns wenden. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie unter Service. Viele Probleme lassen sich aber bereits in direktem Kontakt lösen. Es ist daher immer ratsam, die Gesellschaft vorher um Klärung zu bitten.
Hinweis. Eine allgemeine Rechtsberatung ist uns nicht gestattet.









