

Investmentfonds sind ein wichtiger Baustein der privaten Kapitalanlage und Altersvorsorge.
Viele Anleger vertrauen ihr Geld Fondsgesellschaften an, die es nach den Vorgaben des Investmentgesetzes investieren und als Treuhänder verwalten. Meinungsverschiedenheiten lassen sich hierbei nicht immer vermeiden. Sie sollten aber auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise gelöst werden können.
Zu diesem Zweck hat der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. die Ombudsstelle für Investmentfonds eingerichtet. Privatanleger haben mit dieser Schlichtungsstelle die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz von einem unabhängigen und neutralen Schlichter klären zu lassen.
Eine Schlichtung kann bei Streitigkeiten zu deutschen Publikumsfonds (offene Fonds) und Dienstleistungen von Fondsgesellschaften nach dem Investmentgesetz (z.B. Depotführung) erfolgen. Das Verfahren der Ombudsstelle ist dabei auf eine einvernehmliche Konfliktlösung gerichtet.
In der Rubrik Ombudsstelle erfahren Sie mehr über die Ombudsleute, das Büro der Ombudsstelle des BVI und die teilnehmenden Gesellschaften.
Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich gern an die Ombudsstelle wenden. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Service. Vieles lässt sich aber bereits in direktem Kontakt mit einer betroffenen Gesellschaft lösen. Es ist daher immer ratsam, diese im Vorfeld um Klärung zu bitten.
Hinweis. Eine Rechtsberatung ist den Ombudsmännern und dem Büro der Ombudsstelle nicht gestattet.







