Ombudsstelle veröffentlicht Tätigkeitsbericht

Die Ombudsstelle hat ihren Tätigkeitsbericht gemäß §§ 20 FinSV, 4 VSBInfoV veröffentlicht. Verbraucherschlichtungsstellen sind nach den neuen gesetzlichen Vorgaben zur Streitbeilegung verpflichtet, für jedes Kalenderjahr einen solchen Tätigkeitsbericht bis zum 1.2. des Folgejahres zu veröffentlichen. Die Ombudsstelle erstellt darüber hinaus, wie auch schon in der Vergangenheit, einen Jahresbericht, der ein Berichtsjahr mit Blick auf eingegangene Beschwerden und Schlichtungsergebnisse abschließend betrachtet. Der Jahresbericht erscheint jeweils nach Abschluss sämtlicher Schlichtungsverfahren eines Berichtsjahres. Zum Tätigkeitsbericht 2016 geht es hier.