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Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist der zuständige Ansprechpartner für Privatanleger, wenn es um eine Gesellschaft geht, die das Verfahren der Ombudsstelle aktiv nutzt.

Eine aktuelle Liste aller teilnehmenden Gesellschaften finden Sie hier.

Hinweis. Für andere Gesellschaften ist bei Verbraucherrechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.

Einen Überblick über Schlichtungsstellen der Finanz- und Versicherungswirtschaft finden Sie hier.