

Bei Streitigkeiten rund um das Thema Investmentfonds können Sie sich gern an uns wenden.
Bitte sprechen Sie jedoch zunächst die betreffende Gesellschaft direkt auf Ihr Problem an, bevor Sie ein Ombudsmannverfahren einleiten. Viele Fragen können oft bereits auf diesem Weg gelöst werden.
Führt dies nicht zum Erfolg, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- 1. Prüfen Sie vorab die Zuständigkeit der Ombudsstelle für Investmentfonds.
- 2. Prüfen Sie vorab die Zulässigkeit Ihres Anliegens im Sinne der Verfahrensordnung.
- 3. Schicken Sie uns Ihren schriftlichen Schlichtungsantrag und alle notwendigen Unterlagen per Post.












