Die Ombudsstelle für Investmentfonds erfüllt die Qualitätsstandards der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung. Dies hat das Bundesamt für Justiz jetzt offiziell bestätigt und die Ombudsstelle mit Wirkung zum 1.2.2017 als private Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich anerkannt.
"Wir freuen uns über das behördliche Gütesiegel und auf die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt", so Timm Sachse, Leiter des Büros der Ombudsstelle. "Wir erfüllten die EU-Vorgaben größtenteils schon in der Vergangenheit und bieten unter Finanzschlichtungsstellen eines der verbraucherfreundlichsten Konzepte".
Das Bundesamt für Justiz ist aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie vom 19. Februar 2016 künftig zuständige Behörde zur Beaufsichtigung von Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland. Die Bundesoberbehörde überwacht die Einhaltung des neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bzw. der im Finanzbereich nun einheitlich geltenden Finanzschlichtungsstellenverordnung vom 5. September 2016.
Die Ombudsstelle hat im Zuge der Neuordnung der alternativen Streitbeilegung ihre Verfahrensordnung an die Finanzschlichtungsstellenverordnung angepasst. Die aktualisierte Verfahrensordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.