Ihre Beschwerde

Überblick 

Gern stehen wir Ihnen bei Streitigkeiten mit einem unserer Mitglieder als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich zur Verfügung.

Bitte sprechen Sie unsere Mitglieder aber immer erst einmal direkt auf das Problem an. Vieles lässt sich schon im Dialog klären. Gelangen Sie zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis, sind Sie bei uns richtig.

Wie Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten, erklären wir hier.

Hinweis: Sie können sich in jeder Lage eines Schlichtungsverfahrens von einem Rechtsanwalt oder anderen Personen, die zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugt sind, beraten oder vertreten lassen.