SCHLICHTUNGSVERFAHREN

ÜBERBLICK

Die Ombudsstelle bietet Verbrauchern alternative Streitbeilegung im Wege eines schriftlichen Schlichtungsverfahrens.

Hinweis: Verbraucher können es in Anspruch nehmen, auch wenn sie den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der EU bzw. dem EWR haben.

Das Schlichtungsverfahren setzt einen Antrag voraus und erfolgt in deutscher Sprache. Der Fondsombudsmann orientiert sich bei der Streitschlichtung an Recht und Gesetz unter Einbeziehung von Billigkeitserwägungen im Einzelfall. 

Für Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Es bedarf durchschnittlich 3-4 Monate (Erstkontakt bis Schlichtungsvorschlag) und kann nur auf Verbraucherwunsch beendet werden. 

Die Einzelheiten regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentfonds.