Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht

Die Ombudsstelle hat ihren Tätigkeitsbericht 2024 gemäß § 20 FinSV, § 4 VSBInfoV veröffentlicht. Vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen sind gesetzlich verpflichtet, für jedes Kalenderjahr einen solchen Bericht bis zum 1.2. des Folgejahres online zu stellen. Die Ombudsstelle erstellt darüber hinaus einen Jahresbericht, der ein Berichtsjahr insbesondere mit Blick auf die eingegangenen Schlichtungsanträge und die entsprechenden Schlichtungsergebnisse abschließend betrachtet. Der Jahresbericht erscheint regelmäßig nach Abschluss sämtlicher Ombudsverfahren eines Berichtsjahrs. Zum Tätigkeitsbericht 2024 geht es hier.