SCHLICHTUNGSVERFAHREN

ZUSTÄNDIGKEIT

Die Ombudsstelle ist anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich.

Sie ist zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern als Antragsteller und Unternehmen als Antragsgegner, soweit diese an ihrem Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Dies beinhaltet Streitigkeiten nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Unterlassungsklagengesetz, (UKlaG), insbesondere aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 UKlaG sowie aus der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 Kreditwesengesetz, und im Übrigen Streitigkeiten über sämtliche von teilnehmenden Unternehmen angebotenen Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen.

Bei anderen Streitigkeiten, z.B. arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, kann die Ombudsstelle nicht tätig werden.